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Feldmark 8a, 44267 Dortmund

Grundpflege

Die Grundpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der pflegerischen Versorgung. Sie richtet sich an Menschen, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.

Im Mittelpunkt stehen für uns dabei nicht nur pflegerische Tätigkeiten, sondern vor allem der respektvolle und einfühlsame Umgang mit den Menschen, die wir begleiten. Unser Anliegen ist es, den Alltag so angenehm und selbstbestimmt wie möglich zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu achten.

Unsere Mitarbeitenden nehmen sich Zeit, hören zu und schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre. Denn Grundpflege bedeutet für uns mehr als nur Hilfe – sie bedeutet Begegnung, Beziehung und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein.

Körperpflege

Mobilisation und Positionierung

Ernährung

Toiletten- und Inkontinenz­versorgung

Behandlungs­pflege

Die Behandlungspflege erfordert nicht nur medizinisches Fachwissen, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung und Genauigkeit. Als professioneller Pflegedienst stellen wir sicher, dass jede Maßnahme mit größter Sorgfalt, nach ärztlicher Anordnung und stets auf dem neuesten Stand pflegerischer Standards durchgeführt wird. Qualität ist dabei fest in unserem Standard verankert.

Unsere examinierten Pflegefachkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrung und sind speziell für die Durchführung medizinischer Maßnahmen qualifiziert. Wir arbeiten eng mit den behandelnden Ärzten zusammen, um eine abgestimmte und optimale Versorgung zu gewährleisten. Dabei schaffen wir eine vertrauensvolle Atmosphäre und bieten Sicherheit sowie Geborgenheit im eigenen Zuhause.

Wundversorgung

Katheter- und Stomaversorgung

Injektionen und Infusionen

Kompressionstherapie

Medikamentengabe

Portversorgung -/ und Pflege

Beratungs­einsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist dieser vierteljährlich erforderlich.

Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, Sie müssen jedoch selbst einen Pflegedienst beauftragen. Bei versäumten Fristen drohen Kürzungen oder der Wegfall des Pflegegeldes. Nutzen Sie den Beratungseinsatz als hilfreiche Unterstützung – unsere Pflegekräfte beraten Sie gerne persönlich.

Beratungseinsatz nach Pflegegradeinstufung – Wir kümmern uns darum!

Nach der Erteilung eines Pflegegrades wird oft vergessen, dass der erste Beratungseinsatz innerhalb von drei (Pflegegrad 4 & 5) bzw. sechs Monaten (Pflegegrad 1 – 3) erbracht werden muss. Spätestens dann erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse ein Erinnerungsschreiben, das Sie auffordert, den Beratungseinsatz nachzuholen.

Unser Service für Sie

Wir garantieren, dass wir schnellstmöglich einen Termin für Ihren Beratungseinsatz finden – spätestens jedoch innerhalb der nächsten fünf Werktage. Selbstverständlich leiten wir die Bescheinigung über den durchgeführten Beratungseinsatz noch am selben Tag an Ihre Pflegekasse weiter, damit alles schnell und unkompliziert erledigt wird.